Beste Online-Casinos, die Apple Pay akzeptieren: Was in Österreich wirklich zählt
Wer in Österreich ein Online-Casino sucht, das Apple Pay annimmt, landet schnell bei einer Liste großer Namen. Bwin, LeoVegas, Betway – die Logos sehen vertraut aus, die Zahlungsmethode steht im Einzahlungsfenster. Was die Liste nicht verrät: Nur ein Anbieter hält in Österreich eine gültige Konzession für Online-Casino-Spiele. Wer bei einem anderen Anbieter einzahlt, zahlt auf eigene rechtliche Hand – und riskiert genau jene Konsequenzen, die der Oberste Gerichtshof in den letzten Jahren wiederholt bestätigt hat. Dieser Text geht der Frage nach, was Apple Pay im österreichischen Online-Casino-Markt tatsächlich bedeutet – für die Lizenz, die Einzahlung, das tägliche Limit und am Ende auch für die Frage, ob Verluste zurückgefordert werden können.

Stand: 30 September 2026. Geprüft gegen das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG), die Konzessionsdaten des Bundesministeriums für Finanzen sowie die einschlägigen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.
Inhaltsverzeichnis
- Die Rangordnung im österreichischen Markt: Wer Konzession hat und wer nicht
- Wie Apple Pay in Österreich funktioniert: Banken, Karten und Sicherheit
- Lizenz und Konzession: Was das österreichische Recht verlangt
- Der Oberste Gerichtshof und die Rückforderung von Verlusten
- Spielerschutz bei win2day: Limits, Pausen und Sperre
- Einzahlungslimits bei win2day: Die Bandbreite in der Praxis
- Einzahlungsstatus und Auszahlungsgeschwindigkeit
- Werbung und Bonusregeln: Was erlaubt ist und was nicht
- Steuerliche Lage: Gewinne und Verluste
- Einzahlungen ohne Limit: Was das bedeutet
- Häufige Fragen
Die Rangordnung im österreichischen Markt: Wer Konzession hat und wer nicht
Ein kurzer Blick auf den Markt zeigt zehn Anbieter, die österreichische Spielerinnen und Spieler beim Stichwort „Apple Pay Casino“ regelmäßig finden. Neun davon tauchen in Werbung, Vergleichsportalen oder Bonuslisten auf. Die rechtliche Lage ist eindeutig, wird aber selten so kommuniziert: Nur win2day hält in Österreich eine Konzession für elektronische Lotterien im Sinne des § 12a GSpG. Alle anderen Marken – bwin, LeoVegas, bet-at-home, bet365, Mr Green, Betway, Tipico, Lottoland – bieten Online-Casinospiele ohne österreichische Konzession an. Für Spielerinnen und Spieler hat das Folgen, die über Bonusbedingungen und Auszahlungsquoten hinausgehen.

| Anbieter | Status in Österreich | Konzession | Gerichtliche Entscheidung | Apple Pay |
|---|---|---|---|---|
| win2day | Konzessionierter Anbieter | § 12a GSpG, Österreichische Lotterien, bis 30. September 2027 | — | bestätigt |
| bwin | Nicht konzessioniert | — | OGH-Urteil, Frau aus dem Burgenland erhielt rund 73.000 Euro zurück | — |
| LeoVegas | Nicht konzessioniert | — | — | — |
| bet-at-home | Nicht konzessioniert | — | OLG Linz und OGH, Verfahren um rund 950.000 Euro läuft seit 2011 | — |
| bet365 | Nicht konzessioniert | — | — | — |
| Tipp3 | Sportwetten-Marke, kein Online-Casino | Niederösterreichisches Wettgesetz | — | — |
| Mr Green | Nicht konzessioniert | — | Rechtskräftige Verurteilung zur Rückzahlung der Einsätze, 13. April 2022 | — |
| Betway | Nicht konzessioniert | — | — | — |
| Tipico | Nicht konzessioniert | — | — | — |
| Lottoland | Nicht konzessioniert | — | — | — |
win2day – der einzige konzessionierte Anbieter
Win2day.at wird von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. betrieben, Sitz Rennweg 44, 1038 Wien. Die Konzession für elektronische Lotterien läuft bis 30. September 2027 und ist die einzige ihrer Art in Österreich. Wer hier mit Apple Pay einzahlt, bewegt sich innerhalb des österreichischen Rechtsrahmens: Die Einzahlung wird über eine österreichische Plattform abgewickelt, das Spielangebot unterliegt den Auflagen des GSpG, und Gewinne privater Spielerinnen und Spieler sind in der Regel steuerfrei.
Apple Pay ist auf Win2day.at als Einzahlungsmethode gelistet und erscheint automatisch im Einzahlungsfenster, sobald der Dienst auf dem Gerät eingerichtet ist. Die Bestätigung der Zahlung erfolgt direkt am Gerät per Face ID, Touch ID oder vergleichbarer Authentifizierung. Die Einzahlung selbst wird in die Status „Durchgeführt“, „In Bearbeitung“ oder „Abgelehnt“ eingeteilt – eine Information, die für die Frage nach der Geschwindigkeit der Transaktion relevant ist, weil sie den Zeitraum zwischen Anstoß und Verfügbarkeit auf dem Spielkonto abbildet.
bwin – Konzession fehlt, OGH hat entschieden
ElectraWorks Limited betreibt bwin mit Sitz in Gibraltar. In Österreich fehlt die Konzession für Online-Casino-Spiele. Der Oberste Gerichtshof entschied am 25. Juni 2021, dass Spielverträge mit unlizenzierten Anbietern nichtig sind. Im konkreten Fall erhielt eine Frau aus dem Burgenland rund 73.000 Euro Spielverluste von bwin zurück. Die Konsequenz für Spielerinnen und Spieler: Wer bei bwin über Apple Pay einzahlt, schließt einen Vertrag ab, der nach österreichischem Recht nichtig ist – und zwar unabhängig davon, ob die Einzahlung erfolgreich war.
LeoVegas – maltesische Lizenz, kein österreichischer Schutz
LeoVegas Gaming PLC, Sitz Level 7, Plaza Commercial Center, Bisazza Street, Sliema, Malta, hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39198 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Bingo, Casino und General Betting Standard. Eine österreichische Konzession nach § 12a GSpG liegt nicht vor. Für österreichische Spielerinnen und Spieler bedeutet das: Die maltesische MGA-Lizenz schützt sie nicht vor der österreichischen Rechtslage. Verträge mit LeoVegas sind in Österreich nichtig, weil der Anbieter nicht über die erforderliche Konzession verfügt.
bet-at-home – laufendes Verfahren seit 2011
Ein Spieler klagte gegen bet-at-home auf Rückzahlung von rund 950.000 Euro Online-Roulette-Verlusten aus einem 2011 eingeleiteten Verfahren. Das Oberlandesgericht Linz entschied zugunsten des Spielers, danach verwies der Oberste Gerichtshof die Sache mehrfach an die erste Instanz zurück. Das Verfahren zeigt, wie langwierig Rückforderungen sein können – selbst wenn die Rechtslage eindeutig scheint. Auch bei diesem Anbieter fehlt die österreichische Konzession.
bet365 – Gibraltar-Lizenz ohne österreichische Anerkennung
Hillside (Gibraltar) Ltd betreibt bet365 mit Sitz Unit 1.1, First Floor, Waterport Place, 2 Europort Avenue, Gibraltar. Die Remote-Glücksspiellizenzen RGL Nr. 76, 78, 129 und 130 decken bet365 Casino und bet365 Sports ab – allerdings nach gibraltarischem Recht, nicht nach österreichischem. Für österreichische Spielerinnen und Spieler gilt: bet365 verfügt über keine österreichische Konzession für Online-Casino-Spiele.
Tipp3 – Sportwetten, kein Online-Casino
Tipp3 wird von der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft m.b.H. betrieben, Sitz Rennweg 44, 1038 Wien, eingetragen im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter FN 196645i. Die Marke gehört zur Österreichische Lotterien-Gruppe und hat eine Bewilligung nach dem Niederösterreichischen Wettgesetz. Tipp3 ist eine Sportwetten-Marke, kein Online-Casino. Online-Casinospiele der Gruppe laufen ausschließlich über win2day.
Mr Green – rechtskräftig verurteilt zur Rückzahlung
Mr Green wurde Ende 2021 in Österreich dazu verurteilt, einem in Österreich wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, da Mr Green über keine österreichische Glücksspielkonzession verfügte. Die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig, nachdem die Berufung von Mr Green erfolglos blieb. Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall: Sie zeigt, dass österreichische Gerichte die Rückforderung von Verlusten bei nicht konzessionierten Anbietern durchsetzen.
Betway – maltesische Lizenz, keine österreichische Konzession
Betway Limited, Sitz 9 Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta, hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39372 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Casino sowie General Betting Standard. Die MGA-Lizenz ersetzt keine österreichische Konzession. Auch hier gilt: Verträge mit Betway sind in Österreich nichtig, weil die erforderliche Konzession nach § 12a GSpG fehlt.
Tipico – Malta-Sitz, keine österreichische Konzession
Tipico Group Ltd. ist eine Gesellschaft maltesischen Rechts mit Sitz Tipico Tower, Vjal Portomaso, STJ 4011, St. Julian’s, Malta, eingetragen bei der Malta Business Registry unter der Nummer C75334. Der Anbieter verfügt über keine österreichische Konzession für Online-Casino-Spiele. Die maltesische Lizenz und die Bekanntheit der Marke ändern nichts an der österreichischen Rechtslage.
Lottoland – Gibraltar-Lizenz, keine österreichische Konzession
EU Lotto Ltd betreibt Lottoland mit Sitz Office Suite A, Ocean Village Promenade, Gibraltar. Die Lizenzen Betting RGL Nr. 066 und Gaming RGL Nr. 085 decken auch die Marken Lottohelden und Sorte Online ab. Eine österreichische Konzession nach § 12a GSpG liegt nicht vor. Auch bei diesem Anbieter sind Verträge mit österreichischen Spielerinnen und Spielern nichtig.
Wie Apple Pay in Österreich funktioniert: Banken, Karten und Sicherheit
Apple Pay ist in Österreich seit April 2019 verfügbar, zunächst beschränkt auf Kundinnen und Kunden von Sparkasse und N26. Im Dezember 2019 erweiterten Raiffeisen, Bank Austria, Volksbank, Sparda Bank, Apothekerbank, Revolut, Monese, Boon, Edenred und VIMpay den Kreis der teilnehmenden Anbieter. Heute funktioniert Apple Pay bei den meisten österreichischen Banken mit Debit- und Kreditkarten.

Bei der Erste Bank Österreich funktioniert Apple Pay mit Debitkarten und Kreditkarten, die Einrichtung erfolgt über die George-App, zusätzliche Kosten fallen nicht an. Bei Raiffeisen Österreich ist Apple Pay mit allen Debit- und Kreditkarten der Bank kompatibel, Einrichtung und Nutzung sind kostenlos. Für die Einrichtung bei Raiffeisen sind eine aktive Mein-ELBA-App, eine gültige pushTAN-Freigabe und eine im Online-Banking hinterlegte aktuelle Telefonnummer erforderlich. Bei BAWAG Österreich kann Apple Pay mit Debitkarte und Kreditkarte genutzt werden, die Nutzung ist kostenlos, das Mindestalter liegt bei 13 Jahren. Bei BAWAG sind für Apple-Pay-Zahlungen auch bei Kleinbeträgen immer Geräte-PIN, Touch ID oder Face ID nötig.
Die tatsächliche Kartennummer wird weder auf dem Gerät gespeichert noch beim Bezahlen an Händler weitergegeben, stattdessen kommt eine virtuelle Nummer zum Einsatz. Das gilt unabhängig von der Bank. Für Online-Casino-Einzahlungen bedeutet das: Der Einzahlungsbetrag wird über die hinterlegte Karte abgewickelt, die Casino-Plattform sieht nur die virtuelle Nummer.
Lizenz und Konzession: Was das österreichische Recht verlangt
Das Glücksspielgesetz (GSpG) regelt in Österreich, wer Glücksspiele veranstalten darf. Online-Casinospiele fallen unter den Begriff der „elektronischen Lotterien“ gemäß § 12a GSpG. Die Konzession dafür ist ein staatliches Monopol und wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) vergeben. Derzeit hält die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. diese Konzession; sie betreibt darüber die Plattform Win2day.at. Die Konzession läuft bis 30. September 2027.
Was eine Konzession von einer Lizenz unterscheidet: Eine Lizenz wird von einer Regulierungsbehörde an einen Anbieter vergeben, der die Voraussetzungen erfüllt – das ist das Modell in Malta, Gibraltar oder Großbritannien. Eine Konzession im österreichischen Sinn ist eine Monopolbewilligung: Nur wer sie hat, darf das Spiel anbieten. Die MGA-Lizenz von LeoVegas oder Betway, die UK-Lizenz der Gambling Commission, die Gibraltar-Lizenz von bet365 – sie alle ersetzen keine österreichische Konzession. Für österreichische Spielerinnen und Spieler heißt das: Die internationale Regulierung schützt sie nicht vor der österreichischen Rechtslage.
Ein Gesetzesentwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes wurde am 4. August 2026 der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt; danach gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, vor deren Ablauf keine parlamentarische Beschlussfassung erfolgen kann. Der Entwurf sieht eine unabhängige Behörde und offene Fünf-Jahres-Lizenzen ab dem 1. Oktober 2027 vor. Bis dahin bleibt es beim Monopol – und damit bei win2day als einzigem konzessionierten Online-Casino-Anbieter in Österreich.
Der Oberste Gerichtshof und die Rückforderung von Verlusten
Der Oberste Gerichtshof erklärte am 22. Juni 2021 (1 Ob 229/20p) Spielverträge mit einem ausländischen Online-Casino für unwirksam, weil in Österreich einzig Win2day.at über eine gültige Lizenz für Internet-Glücksspiel verfügt; der Kläger erhielt eine Million Euro zurück. Am 25. Juni 2021 entschied der OGH im Fall einer Frau aus dem Burgenland, dass ElectraWorks (Marke bwin, Sitz Gibraltar) rund 73.000 Euro Spielverluste zurückzahlen muss.
Die Logik dahinter: Wenn ein Vertrag nichtig ist, weil er gegen gesetzliche Verbote verstößt, kann keine der Parteien daraus Ansprüche ableiten. Der Anbieter kann Gewinne nicht einbehalten, die Spielerin kann Verluste zurückfordern. Das gilt für jede Einzahlung – ob per Kreditkarte, eps-Überweisung, Paysafecard oder Apple Pay. Die Zahlungsmethode ist für die rechtliche Bewertung unerheblich.
Die Konsequenz für Spielerinnen und Spieler, die bei einem nicht konzessionierten Anbieter einzahlen: Sie haben einen Rückforderungsanspruch. Die Durchsetzung kann Jahre dauern – das bet-at-home-Verfahren läuft seit 2011 – und hängt davon ab, ob der Anbieter in einem Rechtsraum sitzt, der österreichische Urteile anerkennt. Die Rechtslage ist eindeutig, der Vollzug nicht.
Spielerschutz bei win2day: Limits, Pausen und Sperre
Wer bei win2day spielt, muss vor der ersten Einzahlung ein Einzahlungslimit und ein tägliches Spielzeitlimit festlegen. Diese Limits sind nicht freiwillig – sie sind Teil der Konzessionsauflagen und gelten für alle Spielerinnen und Spieler. Wer das Limit erreicht hat, kann am selben Tag nicht weiter einzahlen oder spielen.
Die genauen Limits staffeln sich nach Alter und Spielverhalten. Für Spielerinnen und Spieler unter 26 Jahren gilt ein wöchentliches Einzahlungslimit. Für volljährige Spielerinnen und Spieler gilt ein monatliches Standardlimit, das auf Antrag angepasst werden kann. Wer sein Limit senkt, tritt in eine Wartefrist ein, bevor das neue Limit aktiv wird – wer es erhöht, muss ebenfalls eine Wartefrist durchlaufen.
Zusätzlich bietet win2day eine Spielpause und eine Selbstsperre. Die Spielpause unterbricht den Zugang für einen festgelegten Zeitraum, die Selbstsperre sperrt den Account dauerhaft oder für mindestens sechs Monate. Beide Maßnahmen sind kostenlos und können über die Kontoeinstellungen aktiviert werden.
Die Stabsstelle für Spielerschutz im Bundesministerium für Finanzen (§ 1 Abs. 4 GSpG) koordiniert die Spielerschutzmaßnahmen auf Bundesebene. Die telefonische Beratung von Spielsuchthilfe unter (01) 544 13 57 ist von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr erreichbar; persönliche Termine sind von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr möglich. Diese Angebote richten sich an Spielerinnen und Spieler unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie spielen – auch an diejenigen, die bei nicht konzessionierten Anbietern aktiv sind.
Einzahlungslimits bei win2day: Die Bandbreite in der Praxis
Die Einzahlungslimits bei win2day bilden nicht eine einzige Zahl, sondern ein Spektrum, das sich nach Alter und Spielverhalten staffelt. Für Spielerinnen und Spieler unter 26 Jahren gilt ein wöchentliches Limit. Für volljährige Spielerinnen und Spieler gilt ein monatliches Standardlimit, das gesenkt oder – mit Wartefrist – erhöht werden kann. Wer die Wartefrist nicht abwartet, kann das Limit nicht sofort anpassen.
Die Bandbreite sieht so aus: Das untere Ende bildet das Limit für unter 26-Jährige, das wöchentlich gilt und niedriger ausfällt als das Monatslimit volljähriger Spielerinnen und Spieler. Das obere Ende bildet das erhöhte Monatslimit, das nur nach Ablauf der Wartefrist erreichbar ist. Dazwischen liegt das Standardlimit, das die meisten Spielerinnen und Spieler bei der Registrierung festlegen.
Die Einzahlung über Apple Pay zählt zum Erreichen des Limits wie jede andere Einzahlungsmethode – Kreditkarten, eps-Überweisung, Paysafecard, Google Pay, PayPal, EuroBon. Wer sein wöchentliches oder monatliches Limit ausgeschöpft hat, kann auch per Apple Pay nicht weiter einzahlen, bis das Limit im nächsten Abrechnungszeitraum wieder zur Verfügung steht.
Einzahlungsstatus und Auszahlungsgeschwindigkeit
Einzahlungstransaktionen auf Win2day.at werden in die Status „Durchgeführt“, „In Bearbeitung“ oder „Abgelehnt“ eingeteilt. „Durchgeführt“ bedeutet, dass die Zahlung erfolgreich war und der Betrag dem Spielkonto gutgeschrieben wurde. „In Bearbeitung“ zeigt an, dass die Transaktion noch läuft – etwa weil die Bank die Autorisierung noch nicht abgeschlossen hat. „Abgelehnt“ bedeutet, dass die Zahlung nicht durchgegangen ist, etwa wegen unzureichender Deckung oder technischer Probleme.
Apple-Pay-Einzahlungen werden in der Regel sofort autorisiert, weil die Authentifizierung per Face ID oder Touch ID am Gerät erfolgt. Die Gutschrift auf dem Spielkonto hängt von der Bearbeitung durch die hinterlegte Karte ab – in den meisten Fällen ist der Betrag innerhalb weniger Minuten verfügbar. Bei „In Bearbeitung“ sollte man einige Minuten warten, bevor man es erneut versucht.
Für Auszahlungen gilt: win2day zahlt auf das hinterlegte Bankkonto aus, nicht zurück auf die Apple-Pay-Quelle. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bank – bei österreichischen Banken wie Erste, Raiffeisen oder BAWAG ist die Auszahlung in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen abgeschlossen.
Werbung und Bonusregeln: Was erlaubt ist und was nicht
§ 56 GSpG schreibt vor, dass Werbung konzessionierter Anbieter einem „verantwortungsvollen Maßstab“ folgen muss. Konkret bedeutet das: Keine Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, keine irreführenden Versprechen, keine Darstellung von Glücksspiel als Lösung für finanzielle Probleme. Die Werbung für nicht konzessioniertes Glücksspiel ist verboten – das betrifft sowohl Online-Casinos ohne österreichische Konzession als auch Werbung in sozialen Medien oder auf Vergleichsportalen.
Einen numerischen Bonuscap, wie er in manchen Märkten üblich ist, gibt es im österreichischen Recht nicht. Das bedeutet: win2day kann Boni anbieten, solange sie den Regeln des verantwortungsvollen Maßstabs entsprechen. Ob ein bestimmtes Angebot sinnvoll ist, hängt von den Bonusbedingungen ab – Mindestumsatz, Zeitlimit, ausgeschlossene Spiele. Die Werbung sagt darüber wenig, die Bonusbedingungen sagen alles.
Für nicht konzessionierte Anbieter gilt: Sie dürfen in Österreich gar nicht werben. Werbung, die österreichische Spielerinnen und Spieler erreicht, verstößt gegen § 56 GSpG und kann für den Anbieter Sanktionen nach sich ziehen – nicht für die Spielerin.
Steuerliche Lage: Gewinne und Verluste
Gewinne privater Spielerinnen und Spieler aus Glücksspiel sind in Österreich in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Das gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns und unabhängig davon, ob der Anbieter konzessioniert ist – wobei Gewinne aus nicht konzessioniertem Spiel rechtlich ohnehin auf der Rückforderung der Verluste beruhen können. Für professionelle Spielerinnen und Spieler, die regelmäßig und mit Gewinnabsicht spielen, kann eine Einkünftezurechnung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht kommen.
Die Glücksspielabgabe ist eine Abgabe der Anbieter, nicht der Spielerinnen und Spieler. Sie wird auf den Einsatz oder den Bruttospielertrag erhoben und mindert nicht die Gewinne der Spielerinnen und Spieler.
Einzahlungen ohne Limit: Was das bedeutet
Wenn in der Werbung von „Online-Casino ohne Limit“ die Rede ist, meint das in der Regel: Der Anbieter setzt kein Einzahlungslimit, kein Verlustlimit, kein Zeitlimit. In Österreich ist das bei nicht konzessionierten Anbietern die Regel. Das klingt nach Freiheit – ist aber rechtlich ein anderes Thema.
Ein Anbieter ohne österreichische Konzession unterliegt nicht den Auflagen des GSpG. Er muss keine Limits anbieten, keine Spielpause ermöglichen, keine Selbstsperre vorsehen. Gleichzeitig haftet er nicht für die Einhaltung des österreichischen Spielerschutzes. Für Spielerinnen und Spieler heißt das: Wer bei einem solchen Anbieter einzahlt, hat keinen Anspruch auf die Schutzmechanismen, die win2day bietet. Im Streitfall greift österreichisches Recht – und das sieht den Vertrag als nichtig an.
Die Suchtprävention bei nicht konzessionierten Anbietern beschränkt sich auf das, was der Anbieter freiwillig anbietet – und das ist oft weniger als das, was win2day vorschreibt. Wer auf Limits verzichten möchte, verzichtet damit auch auf die Schutzstruktur, die in Österreich für konzessionierte Anbieter gilt.
Häufige Fragen
Welche Banken in Österreich unterstützen Apple Pay für Casino-Einzahlungen?
Erste Bank, Raiffeisen, BAWAG, Bank Austria, Volksbank, Sparda Bank, Apothekerbank sowie Revolut, Monese, Boon, Edenred und VIMpay ermöglichen Apple-Pay-Einzahlungen. Die Einrichtung erfolgt über die jeweilige Banking-App des Instituts. Bei win2day erscheint Apple Pay automatisch im Einzahlungsfenster, sobald der Dienst auf dem Gerät aktiv ist und eine entsprechende Karte hinterlegt wurde.
Was unterscheidet eine Konzession von einer Lizenz?
Eine Konzession im österreichischen Recht ist eine Monopolbewilligung – sie wird für eine bestimmte Spielform vergeben und ist nicht übertragbar. Die Konzession für elektronische Lotterien hält die Österreichische Lotterien Gesellschaft, sie gilt bis 30. September 2027. Eine Lizenz wie die der Malta Gaming Authority oder der UK Gambling Commission ist eine Regulierungsbewilligung, die mehrere Anbieter erhalten können. Für österreichische Spielerinnen und Spieler ersetzt eine ausländische Lizenz keine österreichische Konzession.
Warum ist die OGH-Entscheidung für Spielerinnen und Spieler relevant?
Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Spielverträge mit nicht konzessionierten Anbietern nichtig sind. Das bedeutet: Wer bei einem solchen Anbieter einzahlt, hat Anspruch auf Rückzahlung der Verluste – egal ob per Kreditkarte, Apple Pay oder einer anderen Methode. Die Zahlungsmethode spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle.
Kann ich Verluste zurückfordern, wenn ich per Apple Pay eingezahlt habe?
Ja, wenn der Anbieter nicht über eine österreichische Konzession verfügt. Die Einzahlungsmethode ändert nichts an der Rechtslage. Die Rückforderung muss allerdings gerichtlich durchgesetzt werden, und die Dauer hängt vom Sitz des Anbieters und der Kooperationsbereitschaft ab. Das bet-at-home-Verfahren zeigt, dass sich solche Prozesse über Jahre hinziehen können.
Wie hoch ist das Einzahlungslimit bei win2day?
win2day staffelt die Einzahlungslimits nach Alter und Spielverhalten. Für Spielerinnen und Spieler unter 26 Jahren gilt ein wöchentliches Limit. Für volljährige Spielerinnen und Spieler gilt ein monatliches Standardlimit, das auf Antrag angepasst werden kann. Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach einer Wartefrist. Die genauen Beträge variieren und werden bei der Registrierung festgelegt.
Welche Schutzmaßnahmen gelten bei Einzahlungen ohne festes Limit?
Bei nicht konzessionierten Anbietern gelten keine verbindlichen Schutzmaßnahmen nach österreichischem Recht. Die Anbieter setzen ihre eigenen Regeln – oder eben keine. Wer auf ein Einzahlungslimit verzichten möchte, sollte sich bewusst sein, dass damit auch der Schutzrahmen entfällt, den das GSpG für konzessionierte Anbieter vorsieht. Die Spielsuchthilfe unter (01) 544 13 57 berät unabhängig vom Anbieter.
Verfasst vom Team von „Casino Krypto Info”.
